Sie ist ein Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge: die unmittelbare Versorgungszusage, auch Pensionszusage genannt. Zahlreiche Unternehmen haben sie über viele Jahrzehnte eingesetzt. Nicht nur, um ihren Mitarbeitern Zusatzrenten zu gewähren, sondern vor allem auch, weil sie damit ihre aktuelle Steuerlast in Zeiten hoher Unternehmenssteuersätze gezielt reduzieren konnten.

Als Klassiker hat die Pensionszusage ihre Berechtigung und kann sogar auch heute noch eine gute Wahl bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung sein. Muss sie aber nicht mehr. Denn die Rahmenbedingungen haben sich deutlich geändert: durch den Anstieg der Lebenserwartung etwa oder durch die seit Jahren sinkenden Umlaufrenditen und aufgrund umfangreicher rechtlicher Änderungen.

Unternehmer sollten daher lieber früher als später prüfen lassen, ob der Klassiker für ihr Unternehmen noch zeitgemäß ist. Wichtige Fragen sind dabei zum Beispiel auch, wie sich die Nachfolgeplanung gestaltet, ob sich ein Verkauf des Unternehmens abzeichnen könnte und wie es um die Versorgungssicherheit im Falle einer Insolvenz steht.

Wir überprüfen für Sie die bestehenden Pensionszusagen Ihres Unternehmens und analysieren deren Status quo in puncto rechtlicher Sicherheit und Finanzierungsrisiken sowie in Bezug auf Ihre persönlichen und unternehmerischen Ziele. Sie erhalten von uns einen Überblick möglicher Alternativen zur Weiterbehandlung der bestehenden Zusagen sowie deren Bewertung aus der Expertenperspektive.

Checken Sie Ihre Pensionszusagen! Wir bringen sie für Sie auf Zukunftskurs.

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